Werberecht-Guidelines im Social Media Marketing
Social Media Marketing
• Maya Gebhard
Social Media Marketing
Maya Gebhard
Social Media ist aus der heutigen Welt gar nicht mehr wegzudenken. Das Betreiben von Social Media Kanälen ist sogar zu einer eigenen Berufsgruppe geworden, die sogenannten „Influencer“. Dabei zeigen die Influencer oft Ausschnitte aus ihrem privaten Leben, reden über aktuelle Themen oder stellen ihre liebsten Produkte für ihre Follower vor.
Doch einen aktiven Social Media Kanal wie zum Beispiel auf Instagram zu betreiben klingt leichter als gedacht. Viele Regelungen des Medien- sowie des Wettbewerbsrechts sind zu beachten, um sicher vor Abmahnungen und anderen juristischen Auseinandersetzungen zu sein. Wir zeigen dir, welche Werberecht-Guidelines der absolute Standard sind, wenn du deine Präsenz auf Social Media verstärken willst.
Werbung, Werbung und noch mehr Werbung
Wer kennt es nicht – du hast gerade zehn Minuten auf der Social Media Plattform Instagram verbracht und in dieser kurzen Zeit mehrfach das Wort „Werbung“ gelesen. Ob unter Postings im Instagram Feed oder in der Story, die Kennzeichnung „Werbung“ ist in der Online-Welt bereits überall bekannt. Doch in welchen Fällen muss dein Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden?
Generell gilt: Alle Inhalte, in denen du bestimmte Produkte, Dienstleistungen, Marken, Unternehmen, Events oder ähnliches erwähnst, oder im Rahmen einer Kooperation vorstellst, müssen durch das Wort „Werbung“ gekennzeichnet sein. Bei Produkten, die du aus deiner eigenen Motivation vorstellst, ist es nicht zwingend erforderlich, diese Kennzeichnung einzublenden. In diesem Fall solltest du die Produkte allerdings nicht zu positiv darstellen oder gar zum Kauf animieren. Allerdings solltest du auch bei frei aus der persönlichen Überzeugung heraus empfohlene Produkte kennzeichnen, da du als „Meinungsmacher“ Menschen zu einem Kauf beeinflusst. Streng genommen, ist dies sogar im privaten Umfeld der Fall. Um sicherzugehen, solltest du daher – falls du wirklich überzeugt von einem Produkt, einer Leistung oder einem Event bist und dies deinen Followern auch zeigen möchtest – deine Inhalte lieber einmal zu viel kennzeichnen, als dass du unabsichtlich einen Werberechtsverstoß begehst.
Achte auch bei der Verlinkung von anderen Unternehmen, Events oder von in der Öffentlichkeit stehenden Personen darauf, dass deine Beiträge mit „Werbung“ gekennzeichnet sind.
Wie du deine Inhalte richtig kennzeichnest
Die Social Media Plattformen bieten dir viele Beitragsformate, um deinen Content hochzuladen. Während YouTube und TikTok als reine Videoplattformen bekannt sind, werden auf Instagram und Snapchat Fotos und Videos mit kurzen Texten gepostet. Bei der Nennung von Produkten, Marken und Co. gilt aber in jedem Fall: Egal in welchem Format, die Erwähnung muss als Werbung gekennzeichnet werden! Doch wie unterscheidet sich die Kennzeichnung bei den Unterschiedlichen Formaten? Wir zeigen dir die richtige Vorgehensweise für Video, Bild und Blog:
Video:
Wird in einem Abschnitt des Videos ein Produkt gezielt vorgestellt, muss der Abschnitt des Videos als Werbung gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung „Werbung“ oder „Dauerwerbesendung“ wird währen des gesamten werblichen Videoabschnitts (kann auch das gesamte Video sein) eingeblendet.
Ist das Produkt in diesem Video allerdings nebensächlich und wird nur beiläufig erwähnt oder kurz gezeigt, reicht die Kennzeichnung „Unterstützt durch Produktplatzierung“ aus.
Diese Kennzeichnung wird zu Beginn des Videos einmal eingeblendet.
Bild & Text:
Im Bild selbst oder, wenn vorhanden, im dazugehörigen Text muss deutlich lesbar das Wort „Werbung“ oder „Anzeige“ stehen.
Bei Social Media Postings muss die Kennzeichnung direkt zu Beginn des Posting des Textes auf Deutsch stehen.
Blogbeiträge:
Blogbeiträge mit werblichen Inhalten werden ebenfalls mit „Werbung“ oder „Anzeige“ deutlich sichtbar gekennzeichnet
Auch hier muss die Kennzeichnung gleich zu Beginn des Beitrags stehen.
Noch ein paar Ideen zur richtigen Werbekennzeichnung
Jeden Beitrag, der ein Produkt oder ähnliches enthält, mit „Werbung“ zu kennzeichnen, kann auf deine Follower (und dich selbst) natürlich komisch wirken. Eine Idee ist es daher, die Kennzeichnung an die Gegebenheiten anzupassen. Mögliche Ideen wären:
- „Bezahlte Werbung“, wenn du von deinem Sponsor für die Produktvorstellung bezahlt wirst.
- „Unbezahlte Werbung“, wenn der Sponsor das Produkt zum Test zusendet, du dafür aber kein Geld als Gegenleistung erhältst
- „Werbung aus persönlicher Überzeugung“, wenn du ein Produkt, das du selbst entdeckt hast und nicht zugesandt bekommen hast, empfiehlst.
So gestaltest du das ganze Sponsoring für deine Follower transparent und hilfst ihnen, die Werbung in deinen Beiträgen besser zu verstehen. Wichtig ist natürlich, dass die Kennzeichnung echt ist – also dass du bezahlte Werbung nicht auf einmal als „Unbezahlte Werbung“ kennzeichnest. Wenn du all diese Regelungen des Medien- sowie des Wettbewerbsrechts beachtest und korrekt umsetzt, vermeidest du idealerweise erfolgreich unnötige juristische Auseinandersetzungen um Werbung & Co., sodass du dich vollkommen deiner Karriere auf den Social Media Plattformen widmest.
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