Wir zeigen dir, wie du die neue Regelung zur Chance machst!

Digitale Barrierefreiheit
wird Pflicht

Alles, was du jetzt wissen musst

Barrierefreie Webseiten

Neue Regelungen bringen neue Chancen! Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für dein Unternehmen? Erfahre, wie du Inklusion als Vorteil nutzt und deine digitalen Angebote optimierst.

Neue Regeln, neue Chancen

Barrierefreiheit einfach erklärt

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Websites müssen dann barrierefrei zugänglich sein – das betrifft vor allem B2C-Unternehmen, kann aber auch B2B-Websites betreffen. Ziel ist es, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten – zugänglich sind. Es basiert auf dem Ziel der EU, Hindernisse abzubauen und Inklusion zu fördern.

Digitale Barrierefreiheit wird somit nicht nur zu einem rechtlichen Standard, sondern auch zu einer großen Chance:

Zielgruppe erweitern
Nutzererfahrung verbessern
bessere SEO-Performance
höhere Reichweite

Barrierefreie Websiten - Barrierefreiheit für digitale Angebote

Muss ich meine Website barrierefrei gestalten?

Das BFSG betrifft Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Besonders wichtig ist es u.a. für Branchen wie:

E-Commerce: Online-Shops und digitale Verkaufsplattformen.
Banken und Versicherungen: Zugänglichkeit von Finanzdienstleistungen.
Verkehrsdienstleistungen: Apps und Portale für den öffentlichen Nahverkehr.
Behörden und öffentliche Services: Websites und digitale Angebote.
Gastronomie & Hotellerie: zum Beispiel Online-Tischreservierungen und Buchungsportale.
Unternehmen mit digitalen Buchungs- und Serviceangeboten

Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro können unter die Kleinstunternehmerregelung fallen. In diesem Fall gelten vereinfachte Anforderungen – eine individuelle Prüfung ist jedoch zu empfehlen.

Warum ist es wichtig?

Nur etwa drei Prozent des Internets sind aktuell für Menschen mit Einschränkungen zugänglich, obwohl in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit einer Einschränkung leben.

Deshalb bedeuten barrierefreie Webseiten für dein Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen – sie öffnet dein Unternehmen auch für eine breitere Zielgruppe und verbessert die Nutzererfahrung für alle. Mehr Inklusion heißt auch mehr potenzielle Kunden, mehr Sichtbarkeit und steigert die Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig setzt ihr ein deutliches Zeichen für Gleichberechtigung.

Kostenlose Checkliste

Lade dir unsere Checkliste für barrierefreie Webseiten herunter und mache den ersten Schritt!

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So können wir dir bei der Umsetzung der BFSG-Vorgaben helfen

Wir helfen dir, deine Website an die Anforderungen des BFSG anzupassen. Von der Analyse über die Entwicklung bis hin zur langfristigen Betreuung – wir begleiten dich bei jedem Schritt und sorgen dafür, dass dein digitales Angebot barrierefrei wird.

Barrierefreie Webseiten BFSG Analyse

Analyse und Statusbewertung

Wir prüfen deine Website gründlich anhand der BITV-Kriterien. Mit einem detaillierten Report zeigen wir dir, welche Bereiche optimiert werden müssen, um Barrierefreiheit sicherzustellen – von Kontrasten über Navigation bis hin zu Textalternativen.

Barrierefreie Webseiten BFSG Umsetzung

Entwicklung praxisnaher Lösungen

Wir setzen konkrete Maßnahmen um, die deine Website für alle zugänglich machen. Dabei achten wir auf umsetzbare, kosteneffiziente Lösungen, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch deine Reichweite und Nutzerzufriedenheit steigern.

Barrierefreie Webseiten BFSG Unterstützung bei der Umsetzung

Langfristige Unterstützung

Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Wir begleiten dich langfristig, halten deine Inhalte auf dem neuesten Stand und stellen sicher, dass deine Website auch künftigen Anforderungen gerecht wird.

Wir unterstützen dich gerne

Warum CLICKLIFT?

Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen kann komplex sein – hier kommt unsere zertifizierte Expertise ins Spiel. Als Agentur haben wir den Vorteil, technische, gestalterische und rechtliche Aspekte nahtlos miteinander zu verbinden. Gemeinsam machen wir deine Website nicht nur regelkonform, sondern schaffen einen echten Mehrwert für dich und deine Nutzer. Während du dich auf dein Kerngeschäft konzentrierst.

Wichtige Fragen im Überblick

Es gibt verschiedene Onlinetools, die eine erste Analyse deiner Website ermöglichen. Du kannst auch gerne unsere praktische Checkliste nutzen, um die wichtigsten Punkte selbst zu überprüfen. Für eine detaillierte Prüfung oder individuelle Unterstützung stehen wir dir gerne zur Seite – kontaktiere uns einfach, wir helfen dir weiter!
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Anbieter die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, um Bußgelder oder zu vermeiden.
Anhand von BITV-Tests wird die Einhaltung des BFSG auf Basis der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung geprüft. Unternehmen, die die Vorgaben nicht umsetzen, können ab Juni 2025 mit Bußgeldern rechnen. Diese können bis zu 100.000 € betragen.

Barrieren auf Websites können für Menschen mit Einschränkungen die Nutzung erheblich erschweren. Beispiele für konkrete Barrieren sind:

  • Für Menschen mit Sehbehinderung: Texte oder Formularfelder, die sich nur gering vom Hintergrund abheben, sind schwer zu erkennen.
  • Für blinde Menschen: Webseiten, bei denen Bilder, Formulare und Buttons nicht textlich beschrieben sind, können nicht richtig genutzt werden.
  • Für Gehörlose und Schwerhörige: Videos ohne Untertitel sind nicht zugänglich.
  • Für Menschen mit Epilepsie: Inhalte mit schnell blinkenden oder flackernden Animationen können epileptische Anfälle auslösen.
  • Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Fachbegriffe oder komplexe Sprache ohne einfache Erläuterungen erschweren das Verständnis.
Barrierefreiheit erweitert u.a. die Zielgruppe, verbessert die Nutzererfahrung, erhöht die Kundenloyalität und stärkt das Markenimage. Zudem trägt sie zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) bei. Für weitere Vorteile, sprich uns gerne an.
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Richtlinien für digitale Barrierefreiheit. Die BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Version, die auf den WCAG basiert, jedoch nicht identisch ist.

Die WCAG 2.2 definiert drei Barrierefreiheitsstufen von Level A (Grundanforderungen) bis Level AAA (höchste Standards). Die BITV 2.0 richtet sich nach der Europäischen Norm EN 301 549 und gilt vor allem für öffentliche Stellen in Deutschland.

Die Kosten hängen vom Umfang der erforderlichen Anpassungen ab. Ein erster Schritt ist ein Audit, um den Status quo zu bewerten und notwendige Maßnahmen zu identifizieren.

Möchtest du deine Website barrierefrei gestalten oder wissen, ob du dazu verpflichtet bist?

Melde dich bei uns für weitere Informationen oder vereinbare eine kostenlose Beratung. Wir zeigen dir, wie wir dich dabei unterstützen können, deine Website barrierefrei zu machen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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