Neue Regeln, neue Chancen
Barrierefreiheit einfach erklärt
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Websites müssen dann barrierefrei zugänglich sein – das betrifft vor allem B2C-Unternehmen, kann aber auch B2B-Websites betreffen. Ziel ist es, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten – zugänglich sind. Es basiert auf dem Ziel der EU, Hindernisse abzubauen und Inklusion zu fördern.
Digitale Barrierefreiheit wird somit nicht nur zu einem rechtlichen Standard, sondern auch zu einer großen Chance:
• Zielgruppe erweitern
• Nutzererfahrung verbessern
• bessere SEO-Performance
• höhere Reichweite

Muss ich meine Website barrierefrei gestalten?
Das BFSG betrifft Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Besonders wichtig ist es u.a. für Branchen wie:
• E-Commerce: Online-Shops und digitale Verkaufsplattformen.
• Banken und Versicherungen: Zugänglichkeit von Finanzdienstleistungen.
• Verkehrsdienstleistungen: Apps und Portale für den öffentlichen Nahverkehr.
• Behörden und öffentliche Services: Websites und digitale Angebote.
• Gastronomie & Hotellerie: zum Beispiel Online-Tischreservierungen und Buchungsportale.
• Unternehmen mit digitalen Buchungs- und Serviceangeboten
Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro können unter die Kleinstunternehmerregelung fallen. In diesem Fall gelten vereinfachte Anforderungen – eine individuelle Prüfung ist jedoch zu empfehlen.
Warum ist es wichtig?
Nur etwa drei Prozent des Internets sind aktuell für Menschen mit Einschränkungen zugänglich, obwohl in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit einer Einschränkung leben.
Deshalb bedeuten barrierefreie Webseiten für dein Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen – sie öffnet dein Unternehmen auch für eine breitere Zielgruppe und verbessert die Nutzererfahrung für alle. Mehr Inklusion heißt auch mehr potenzielle Kunden, mehr Sichtbarkeit und steigert die Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig setzt ihr ein deutliches Zeichen für Gleichberechtigung.
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So können wir dir bei der Umsetzung der BFSG-Vorgaben helfen
Wir helfen dir, deine Website an die Anforderungen des BFSG anzupassen. Von der Analyse über die Entwicklung bis hin zur langfristigen Betreuung – wir begleiten dich bei jedem Schritt und sorgen dafür, dass dein digitales Angebot barrierefrei wird.
Analyse und Statusbewertung
Wir prüfen deine Website gründlich anhand der BITV-Kriterien. Mit einem detaillierten Report zeigen wir dir, welche Bereiche optimiert werden müssen, um Barrierefreiheit sicherzustellen – von Kontrasten über Navigation bis hin zu Textalternativen.
Entwicklung praxisnaher Lösungen
Wir setzen konkrete Maßnahmen um, die deine Website für alle zugänglich machen. Dabei achten wir auf umsetzbare, kosteneffiziente Lösungen, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch deine Reichweite und Nutzerzufriedenheit steigern.
Langfristige Unterstützung
Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Wir begleiten dich langfristig, halten deine Inhalte auf dem neuesten Stand und stellen sicher, dass deine Website auch künftigen Anforderungen gerecht wird.
Wir unterstützen dich gerne
Warum CLICKLIFT?
Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen kann komplex sein – hier kommt unsere zertifizierte Expertise ins Spiel. Als Agentur haben wir den Vorteil, technische, gestalterische und rechtliche Aspekte nahtlos miteinander zu verbinden. Gemeinsam machen wir deine Website nicht nur regelkonform, sondern schaffen einen echten Mehrwert für dich und deine Nutzer. Während du dich auf dein Kerngeschäft konzentrierst.
Wichtige Fragen im Überblick
Möchtest du deine Website barrierefrei gestalten oder wissen, ob du dazu verpflichtet bist?
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